Die Samtgemeinde Fürstenau - Ihr Auftraggeber

Weil die Samtgemeinde Fürstenau ein öffentlicher Auftraggeber ist, ist sie wie auch ihre Mitgliedsgemeinden bei der Vergabe von Aufträgen an bestimmte Vorgaben gebunden.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) regelt beispielsweise u. a., wie Baumaßnahmen ausgeschrieben werden müssen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) findet hingegen Anwendung bei allen Lieferungen und (Dienst-)Leistungen (nicht Bauleistungen), z. B. der Reinigung von öffentlichen Gebäuden.
Ausschreibungen vornimmt, die zwecks Vergabe veröffentlicht werden müssen, sind diese hier einsehbar!
Information nach § 19 Abs. 5 VOB/A über eine beabsichtigte Beschränkte Ausschreibung
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
Name: Samtgemeinde Fürstenau
Straße: Schloßplatz 1
PLZ, Ort: 49584, Fürstenau
Telefon: 05901-93200
eMail: info@fuerstenau.de