Eheschließung



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Bei Vorlage aller erforderlicher Unterlagen, kann kurzfristig "von heute auf morgen" der Bund der Ehe geschlossen werden. Die Begleitung des Paares durch Trauzeugen ist gesetzlich nicht mehr vorgeschrieben, allerdings auf Wunsch möglich.

In der Samtgemeinde Fürstenau können Sie in allen drei Mitgliedsgemeinden - Berge, Bippen und Fürstenau - werktags während der Öffnungszeiten heiraten. In der Regel am zweiten Wochenende im Monat ist dieses auch freitags nachmittags sowie an Samstagvormittagen, nach Vereinbarung, möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage beim Unterpunkt Standesamt .

Für die Anmeldung zur Eheschließung von nicht in der Samtgemeinde Fürstenau Wohnenden werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in der Samtgemeinde Fürstenau haben, benötigen Sie eine Meldebescheinigung Ihrer zuständigen Meldebehörde "zur Vorlage beim Standesamt". Diese Bescheinigung sollte nicht älter sein als einen Monat.
  2. Sofern Sie nicht in Fürstenau geboren sind, benötigen Sie einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (eine Geburtsurkunde reicht nicht aus). Den Ausdruck erhalten Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes. Der Ausdruck sollte nicht älter sein als sechs Monate.
  3. Personalausweis oder Reisepass
  4. Bei Eheschließung mit ausländischer Staatsangehörigkeit, wenden Sie sich wegen der erforderlichen Unterlagen bitte direkt an das Standesamt.

Bearbeitungsgebühren:

Eheschließung:  40,00 €
Eheschließung mit Auslandsbeteiligung: 80,00 €
Urkunden: 10,00 € bis 30,00 €
Familienstammbuch:  15,00 € bis 30,00 €


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200