Kinderreisepass
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Ansprechpartner:
VCard | Name | Telefon | Fax | |
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Feldker, B. | 05901/9320-21 | 05901/9320-14 | ||
Grothaus, K. | 05901/9320-23 | 05901/9320-14 | ||
Hagemann-Nöhring, L. | 05901/9320-22 | 05901/9320-14 | ||
Kodde, C. | 05901/9320-21 | 05901/9320-12 |
Allgemeine Informationen
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses muss beantragt werden und gilt für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.
In Abhängigkeit des Reiselandes kann die Vorlage eines elektronischen Reispasses verlangt werden. In diesem Fall ist für das Kind ein elektronischer Reisepass (ePass) für Minderjährige (siehe Reisepass Ausstellung erstmalig für Minderjährige) zu beantragen.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres muss die Unterschrift auf dem Kinderreisepass enthalten sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- alter Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten und Personalausweis beider Elternteile (Vordruck)
- Rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss, ein entsprechendes Scheidungsurteil oder sonstige amtliche Bescheinigung, sofern das Sorgerecht von nur einem Elternteil ausgeübt wird
- aktuelles biometrisches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Anschauliche Beispiele finden Sie hier auf der Fotomustertafel.)
Bearbeitungsgebühren:
Neuausstellung 13,00 €
Verlängerung 6,00 €