Wohngeld



Ansprechpartner:

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05901/9320-37 05901/9320-12
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Wohngeld (Lasten- und Mietzuschuss) wird nur auf Antrag gewährt:

a) Wohnungseigentümer können einen Antrag auf Lastenzuschuss stellen
b) Mieter können einen Antrag auf Mietzuschuss stellen
Die Gewährung des Wohngeldes ist abhängig von der Familiengröße, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der Haus- bzw. Mietbelastung.

Formloser Antrag auf Wohngeld zur Fristwahrung

Hauptantrag:
Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)

Hinweisblatt zum Wohngeldantrag

Weitere Formulare:
Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
Mietbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld


Notwendige Unterlagen:
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Unterkunftskosten
- Vermögensnachweise

Unverbindllich können Sie mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat Ihr vorraussichliches Wohngeld berechnen lassen.


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200