Wahlen in der Samtgemeinde Fürstenau
Die niedersächsischen Kommunalwahlen und die Direktwahl für die Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters finden am 12. September 2021 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Für eine etwaige Stichwahl ist der 26. September 2021 festgelegt. Wahlzeit ist hier ebenfalls 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Wahlbekanntmachungen:
A) Kommunalwahl
- Wahlleitung Samtgemeinde Fürstenau
- Wahlleitung Stadt Fürstenau
- Vorschläge für den Wahlausschuss der Samtgemeinde Fürstenau/Stadt Fürstenau/Gemeinde Berge/Gemeinde Bippen
- Gemeinsame Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Fürstenau, der Stadt Fürstenau und den Gemeinden Berge und Bippen – Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
B) Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters
Informationen:
- Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen
- COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung
- Hinweise zur Auslegung der niedersächsischen COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung
- Internetseiten der Landeswahlleitung zur Kommunalwahl 2021
Formblätter
Wahlvorschlagsträger (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen) erhalten die Vordrucke für die Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen und für die Wahlen der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters bei der örtlich zuständigen Wahlleitung.
Wahlhelfer in der Samtgemeinde Fürstenau gesucht!
Wir sind auf der Suche nach engagierten Personen, die Demokratie live miterleben wollen und uns bei der Durchführung der Wahlen als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in unterstützen möchten.