Wahlen in der Samtgemeinde Fürstenau
Die Stichwahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Osnabrück findet am 16. Juni 2019 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Ihr Kontakt zum Wahlbüro:
Tel.: 05901/9320-0
Fax: 05901/9320-12
Mail: wahlen@fuerstenau.de
Informationen zur repräsentativen Wahlstatistik finden Sie hier...
Wie funktioniert die Briefwahl?
Ab sofort ist Briefwahl möglich!
Wer am Wahltag verhindert ist, um das Wahllokal aufsuchen zu können, kann vorab per Briefwahl an der Stichwahl der Landrätin/des Landrates teilnehmen. Rund vier Wochen vor der Wahl ist es möglich, Briefwahlunterlagen auszuhändigen oder zu versenden. Voraussetzung dafür ist ein schriftlicher Antrag mit eigenhändiger Unterschrift oder die persönliche Vorsprache im Wahlbüro (Samtgemeinde Fürstenau, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau, Zimmer 25).
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros lauten wie folgt:
Montag-Donnerstag 08:30 – 13:00 Uhr
Montag, Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Sie haben verschiedene Möglichkeiten Briefwahlunterlagen zu erhalten:
- Sie kommen mit der Wahlbenachrichtigungskarte und einem gültigen Ausweisdokument ins Wahlbüro (Zimmer 25). Dort erhalten Sie die persönlichen Briefwahlunterlagen. Diese können Sie mit nach Hause nehmen und dort in Ruhe ausfüllen oder Sie können gleich vor Ort im Wahlbüro wählen.
- Sie beantragen die Briefwahlunterlagen schriftlich. Dazu ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein Antrag aufgedruckt. Dieser muss vollständig ausgefüllt und persönlich unterschrieben werden. Die Karte kann entweder im Wahlbüro abgeben oder im frankierten Umschlag dem Wahlbüro zugesandt werden.
- Sie schreiben uns eine E-Mail mit allen Daten Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte (Name, Vorname, Adresse) und Ihrem Geburtsdatum und ggf. der abweichenden Versandanschrift.
Sollen die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abgeholt werden, so muss der Antrag und eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden.
Die Abholung ist für maximal vier Personen möglich.
Die Wahlbriefe müssen anschließend so zurückgesandt werden, dass sie spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei der Wahlleitung der Samtgemeinde Fürstenau eingehen.
Zu spät eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
Dieses Risiko sowie Postlaufzeiten, zum Beispiel bei Auslandssendungen, müssen bei der Briefwahl von Ihnen berücksichtigt werden.

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