Fundsachen



Ansprechpartner:

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05901/9320-25 05901/9320-12

Haben Sie etwas gefunden oder verloren? Wir nehmen die Fundsache gerne entgegen oder sind Ihnen bei der Suche gerne behilflich.

Berücksichtigen Sie bitte, dass die meisten Fundsachen erst nach mehreren Tagen oder sogar Wochen bei uns abgegeben werden. Ergibt sich aus der gefundenen Sache ein Hinweis auf einen möglichen Eigentümer, z. B. durch einen Ausweis, erhält dieser umgehend eine Information von uns. Bei der Abholung ist es erforderlich, dass Sie den gesuchten Gegenstand möglichst genau beschreiben und präzise Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes machen können. Darüber hinaus wäre es von Vorteil, wenn Sie geeignete Nachweise, z. B. Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Kaufvertrag, vorlegen können.

Bei Fundsachen besteht eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Kann innerhalb dieser Zeit kein Eigentümer ermittelt werden oder wird die Fundsache nicht abgeholt, so wird der Finder von uns schriftlich benachrichtigt. Er hat dann die Möglichkeit, gegen eine geringe Gebühr die Fundsache zu erhalten.

Andernfalls wird die Samtgemeinde Fürstenau Eigentümerin der Fundsache und versteigert diese.


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200