hochstreckende Kinderhände mit der Aufschrift Betreuung vor dem Hintergrund eines Meeres

Kinderbetreuung

Großes Angebot für die Kleinen

Kinderbetreuung wird in der Samtgemeinde Fürstenau großgeschrieben.

Nach dem Gesetz hat jedes Kind ab Vollendung des dritten Lebensjahres einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Der Anspruch richtet sich auf eine mindestens vierstündige Betreuung am Vormittag.

Aus diesem Grunde hat die Kommune, in der das Kind wohnt, für die Bereitstellung eines Kindergartenplatzes zu sorgen. Die Kindergartenbedarfsplanung erstellt der Landkreis Osnabrück in enger Abstimmung mit der Samtgemeinde Fürstenau.

Der Besuch des Kindergartens für Ü3-jährige ist seit dem 01.08.2018, bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden täglich, grundsätzlich kostenfrei. Lediglich das Entgelt für die Mittagsverpflegung und eine Betreuungszeit, die über acht Stunden hinaus geht, wird erhoben.
 

Die Elternbeiträge für

  • die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren und
  • die Betreuung von Kindern über 3 Jahren mit einer Betreuungszeit ab 8 Stunden täglich

in einer KiTa der Samtgemeinde Fürstenau werden wie folgt festgesetzt. 

Tägl. Betreuungsstunden

KiTa-Gebühr ab 2025/26

4

110,00 €

5

137,50 €

6

165,00 €

7

192,50 €

8

220,00 €
  • Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer/eines Sorgeberechtigten eine Kindertagesstätte oder werden in der Kindertagespflege betreut, so ist das jüngste Kind voll entgeltpflichtig. Für das nachfolgend ältere Kind ist das hälftige Entgelt zu zahlen, alle weiteren Kinder sind vom Entgelt bzw. Kostenbeitrag für die Tagespflege nach § 90 Abs. 1 SGB VIII befreit. Sofern jedoch für ein entgeltpflichtiges Kind nach Satz 1 oder 2 eine Befreiung vom Entgelt nach anderen Rechtsvorschriften besteht, sind die Entgelte für das jeweils nachfolgend ältere Kind / die jeweils nachfolgenden älteren Kinder zu entrichten.
  • Für die Betreuung in der Randzeit werden je angefangene halbe Stunde 13,75 € monatlich erhoben.


Betreuungsplätze in den zehn Kindergärten und Kinderkrippen der Samtgemeinde Fürstenau sowie den zwei Großtagespflegestellen können direkt über das gemeinsame Online-Anmeldeportal angefragt werden. Bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung, dass das Kindergartenjahr von August (analog des Schuljahres) bis zum 31.07. des folgenden Jahres geht.

Für das Betreuungsjahr 2026/27 stehen noch Kindergarten- und Krippenplätze zur Verfügung. Nachmeldungen sind weiterhin über das Online-Anmeldeportal LITTLE BIRD möglich.

Ab sofort können Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2027/28 über unser Online-Anmeldeportal   LITTLE BIRD  angefragt werden. Bitte melden Sie Ihr Kind bis zum 31.10.2026 an. Der genaue Zeitpunkt der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe. Alle Anmeldungen, die in der Zeit vom 01.08.2026 bis zum 31.10.2026 über little bird eingehen, werden in dieser Hinsicht gleichbehandelt. Später eingehende Anmeldungen können eventuell nicht mehr in Ihrer Wunsch-KiTa berücksichtigt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an die Einrichtungen oder an uns.

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