Wahlurne mit Person, die ihre Stimme abgibt

Wahlen & Abstimmungen

Wahlen in der Samtgemeinde Fürstenau

Kommunalwahlen 2026 

Am Sonntag, d. 13.09.2026 finden die Kommunalwahlen in Niedersachsen statt. 

An diesem Tag können die Wählerinnen und Wähler von 8:00 bis 18:00 Uhr ihre Stimme im Wahllokal abgeben.

Welches Ihr zuständiges Wahllokal ist, erfahren Sie rechtzeitig vor der Wahl durch Ihre Wahlbenachrichtigung.

Informationen zur Briefwahl in der Samtgemeinde Fürstenau

Sie haben am Wahltag keine Zeit. Kein Problem: Sie können unkompliziert per Briefwahl abstimmen. Das ist für alle Wahlberechtigten möglich. Bei den Kommunalwahlen sogar schon ab 16. Jahren. 

Hier erfahren Sie, wie Sie die notwendigen Briefwahlunterlagen unkompliziert erhalten können:

Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen:

Der Antrag ist bei derjenigen Stadt oder Gemeinde zu stellen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Die Antragstellung ist grundsätzlich spätestens bis zum 11. September 2026, 13:00 Uhr möglich. Im Falle einer Stichwahl bis spätestens 25. September 2026, 13:00 Uhr.  

In der Samtgemeinde Fürstenau erhalten Sie den Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Samtgemeinde Fürstenau. Das Bürgerbüro finden Sie im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau, Zimmer 21, 22 oder 23. 

Ab wann ist das möglich? Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist abhängig davon, ob alle Stimmzettel vorliegen. Das wird voraussichtlich erst ab der 34. Kalenderwoche der Fall sein. Wir werden Sie auf unserer Homepage umgehend informieren, sobald Sie die Unterlagen persönlich abholen können. Außerdem erhalten Sie Infos hierzu über Social Media. 

Wenn Sie die Unterlagen im Bürgerbüro abholen, haben Sie die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen. Im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes stehen hierfür zwei Wahlkabinen zur Verfügung. 

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Vormittags: 

Montag, Dienstag, Mittwoch von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Freitag von 08.30 Uhr bis 12:00 Uhr

Nachmittags:

Montag, Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr


Welche weiteren Möglichkeiten haben Sie, einen Antrag auf Briefwahl zu stellen:

  • per Online-Wahlscheinantrag - möglich vom 03.08.2026 bis einschließlich 08.09.2026 (für die evtl. Stichwahl 15.09.2026 bis zum 22.09.2026). Klicken Sie hier um zum Antrag zu gelangen. 
  • mittels des auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Codes (nur bis zum 08.09.2026 bzw. im Falle einer Stichwahl vom 15.09. - 22.09.2026 möglich)
  • mit dem Briefwahlantrag, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist
  • per E-Mail an: Wahlen@fuerstenau.de  

                                                                                                                                                                        Wichtiger Hinweis: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

Folgende Angaben benötigt das Bürgerbüro im Falle einer Antragstellung per E-Mail oder einer postalischer Antragstellung:

Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift

Wichtiger Hinweis: Sofern mit einer E-Mail gleichzeitig für mehrere Personen Briefwahlunterlagen beantragt werden, müssen alle aufgeführten Personen mit Vor- und Zunamen als Absender der E-Mail aufgeführt sein.  

Die Unterlagen sollen nicht zu Ihnen nach Hause, sondern an eine andere Anschrift geschickt  werden: Bitte geben Sie zusätzlich die abweichende Anschrift an.

Teilen Sie uns auch mit, ob Sie die Briefwahlunterlagen nur für die Hauptwahl am 13.09.2026 beantragen oder für die Haupt- und eine etwaige Stichwahl (am 27.09.2026) . 

Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht dürfen Sie für bis zu insgesamt vier weitere Personen den Antrag auf Briefwahl stellen und die Briefwahlunterlagen abholen. Bitte nutzen Sie für die Vollmacht den Vordruck auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Nur wenn die Vollmacht vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist, können wir die Briefwahlunterlagen der bevollmächtigten Person aushändigen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigte Person erfolgen. 

Aufgrund der Postlaufzeiten wird nach dem 08.09.2026 (für die evtl. Stichwahl nach dem 22.09.2026) dringend eine persönliche Beantragung und Abholung der Unterlagen hier im Bürgerbüro empfohlen, da eine rechtzeitige Zustellung dann nicht mehr gesichert ist. 

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten erfolgt bis zum 23.08.2026. 

Geraten Sie nicht in Panik, wenn Mitbürger/innen eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und Sie noch nicht. Weder für die Abstimmung im Wahllokal noch für die Briefwahl ist die Wahlbenachrichtigung zwingend erforderlich. Ausschlaggebend ist, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ein Ausweisdokument vorlegen können.  


Bekanntmachungen Kommunalwahlen 2026

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026


Informationen und Vordrucke für Parteien und Organisationen zur Kandidatenaufstellung


Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 

Veröffentlichungen des Niedersächsischen Wahlleiters zur Kommunalwahl 2026


Weiters


Wer bzw. was wird gewählt?

Zu den Kommunalwahlen 2026 gehören:

  • die Kreiswahl
  • die Gemeinderatswahlen
  • die Samtgemeinderatswahl
  • die Direktwahl der Landrätin / des Landrats
  • die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters

Eine eventuelle Stichwahl findet am Sonntag, den 27. September 2026, statt. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt ist, wer am Tag der Wahl

  • Deutsche/r oder EU-Bürger/in ist
  • seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet wohnhaft ist
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist


Grundsätzlich werden alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Fürstenau bzw. in den Mitgliedsgemeinden Stadt Fürstenau, Gemeinde Berge oder Gemeinde Bippen haben, automatisch im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Fürstenau bzw. dem der Mitgliedsgemeinden eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlhelfer gesucht

Bei der Kommunalwahl am 13.09.2026 und einer eventuellen Stichwahl am 27.09.2026 sind in der Samtgemeinde Fürstenau in den 25 Wahlbezirken und 5 Briefwahlbezirken jeweils ca. 240 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Wir sind auf der Suche nach engagierten Personen, die Demokratie live miterleben wollen und uns bei der Durchführung der Wahlen als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in unterstützen möchten.

Sie haben noch nie in einem Wahlvorstand mitgearbeitet und wissen nicht, was am Wahltag zu tun ist?

Sie brauchen keine Vorkenntnisse.  Im Wahllokal werden Sie von erfahrenen Mitgliedern des Wahlvorstandes eingewiesen. Daneben steht das Wahlbüro der Samtgemeinde Fürstenau jederzeit telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung.

Um dabei zu sein, müssen Sie in der Samtgemeinde Fürstenau gemeldet und für die anstehenden Wahlen wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt ist man bei der Kommunalwahl schon ab 16 Jahren.

Sie erhalten als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in ein kleines finanzielles „Dankeschön“, das sogenannte Erfrischungsgeld (40,00 €).

Die Wahlen finden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Diesen Zeitraum teilen Sie sich mit Ihrem Team in zwei Schichten ein.

Diese Aufgaben und Tätigkeiten kommen in dieser Zeit auf Sie zu:

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen

Um 18:00 Uhr wird es dann spannend: Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zählen die Stimmen aus.
Haben Sie noch Fragen? Brauchen Sie noch mehr Informationen?

Das Wahlbüro der Samtgemeinde Fürstenau steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung: 

telefonisch unter 

05901/932078 Frau Lier, 

05901/932025 Frau Determann oder 

05901/932026 Frau Föcke.


Oder konnten wir Sie bereits überzeugen?  Dann melden Sie sich einfach an per E-Mail an Wahlen@fuerstenau.de                             oder Sie rufen im Wahlbüro an.

Wir freuen uns auf Sie!

Wahlbüro der Samtgemeinde Fürstenau, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau