Diese Grundstücke sind im folgenden Plan gekennzeichnet.
Die Arbeiten zur Erschließung des 3. Abschnitts der August-Schröder-Straße haben inzwischen begonnen und werden voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein, so dass potentielle Bauherren Anfang 2027 mit ihren Bauarbeiten beginnen könnten. Die genauen Vorgaben für die Bebauung der Grundstücke können Sie dem Bebauungsplan Nr. 50 „Wohnbaufläche östlich der Dorfstraße K 114, 1. Änderung, entnehmen. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser mit einem Vollgeschoss und zwei Wohneinheiten je Einzelhaus und einer Wohneinheit je Doppelhaushälfte. Zu beachten ist außerdem, dass laut Bebauungsplan auf den Grundstücken am westlichen Rand des Baugebiets die vorhandene Wallhecke zu erhalten ist. Auf den Grundstücken am südlichen Rand des Gebiets ist eine Wallhecke neu anzulegen.
Die Größen der städtischen Grundstücke liegen zwischen 659 qm und 1.121 qm. Die Baugrundstücke werden im vermessenen Zustand zu einem Preis von 62,00 €/qm verkauft. Die Erschließungskosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sondern werden gesondert berechnet und erhoben.
Familien wird zur Förderung zum Bau eines Eigenheimes bei Ankauf eines städtischen Grundstücks ein Nachlass auf den Kaufpreis von 1,00 € pro Kind und Quadratmeter Grundstücksfläche gewährt.
Die Stadt Fürstenau verfolgt das Ziel, der Baulandnachfrage insbesondere für die Einwohner des Stadtteils Hollenstede zu entsprechen und hat daher eine Richtlinie für die Vergabe der städtischen Baugrundstücke aufgestellt. Entsprechend der Vergabekriterien aus dieser Richtlinie erhalten die Grundstücksbewerber eine Punktzahl anhand derer die Reihenfolge der Vergabe ermittelt wird. Kriterien sind dabei die Familienverhältnisse, der Wohn- und Arbeitsort sowie eine ehrenamtliche Tätigkeit für die örtliche Gemeinschaft. Die Vergaberichtlinie inklusive der Vergabekriterien und der Antrag auf Zuteilung eines städtischen Grundstücks sind im Folgenden angefügt.
Im Falle des Grunderwerbs von der Stadt Fürstenau, ist das Grundstück innerhalb von drei Jahren zu bebauen.
Möchten Sie sich um einen Bauplatz der Stadt Fürstenau bewerben, dann geben Sie bitte bis zum 04.09.2026 den ausgefüllten und mit Unterlagen versehenen Antrag auf Zuteilung eines städtischen Baugrundstücks an die Stadt Fürstenau, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau oder info@fuerstenau.de zurück.
