Reisepass

3 Wochen


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Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Ab dem 01.01.2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden.
Kinder müssen dann für Reisen in der EU einen Personalausweis und Reisen außerhalb der EU einen Reisepass beantragen.
Der früher erhältliche Kinderreisepass wird zum Jahresbeginn abgeschafft.
Vorher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit!

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

Hier finden Sie die Einverständniserklärung für die Ausstellung eines Reisepasses vor dem 18. Lebensjahr.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrisches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde/Heiratsurkunde) (Freiwillig)

Anschauliche Beispiele finden Sie hier auf der Fotomustertafel

Was sollte ich sonst noch wissen?

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.

Bearbeitungsgebühren:

Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): 37,50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): 59,50 EUR

Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) :70,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : 92,00 EUR

ggf. Expresszuschläge


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200