Schiedsamt



Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email VCard Name Telefon Fax
05901/9320-26 05901/9320-12

In Streitfällen, an deren Verfolgung kein öffentliches Interesse besteht, müssen Bürger bevor sie sich an das Gericht wenden, das Schiedsamt in Anspruch nehmen. Solche Privatdelikte sind beispielsweise Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichte Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses.
 
Eine Einigung kann Schadenersatz, Schmerzensgeld und Geldbuße enthalten. Kommt es nicht zu einer Einigung, erhält der Antragsteller eine Bescheinigung, die dann beim Amtsgericht für ein weiteres Vorgehen vorzulegen ist.

Das Schiedsamt ist aber auch die berufene Stelle, mancherlei bürgerliche Streitigkeiten zu regeln, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor den Zivilgerichten oft sehr kostspielig zu entscheiden wären. Hier ist die Anrufung der Schiedspersonen nicht vorgeschrieben, sie geschieht vielmehr freiwillig.

Geschulte Schiedspersonen versuchen, gemeinsam mit den streitenden Parteien einen Lösungsweg zu finden, der für alle Parteien akzeptabel ist. Insbesondere geht es um das Wiederherstellen gut nachbarschaftlicher Beziehungen, und dass die Parteien wieder gleichwertig nebeneinander leben können. Streitigkeiten dieser Art können sein: Einschränkung der Mietsache durch andere Hausbewohner oder den Vermieter, Haftungsansprüche aus Verträgen, nachbarrechtliche Streitigkeiten, Schadenersatz, Schmerzensgeld und vermögensrechtliche Forderungen.

In der Samtgemeinde Fürstenau gibt es zwei Schiedspersonen. Dieses sind Petra Sievers-Over-Behrens (Telefon: 05435/5110) sowie ihr Vertreter Ernst Wendland (Telefon 05901/8259058).

Die Schiedspersonen üben ihr Amt ehrenamtlich aus und nehmen regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teil.


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200