Vorläufiger Personalausweis

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.


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Allgemeine Informationen

Wenn sofort ein Personalausweis benötigt wird und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises gewartet werden kann, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. In der Regel wird dies bei Verlust des Personalausweises oder bei verspäteter Antragstellung der Fall sein.

Der Verlust kann durch die Vorlage einer Verlustanzeige glaubhaft gemacht werden. Gleichzeitig muss mit der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises die Ausstellung eines neuen Personalausweises erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • alter Personalausweis (wenn noch vorhanden)
  • Reisepass (sofern vorhanden)
  • Geburtsurkunde bei ledigen antragstellenden Personen (Freiwillig) oder
  • Heiratsurkunde bei verheirateten antragstellenden Personen (Freiwillig)
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild

bei Verlust

  • Vorlage einer Verlustanzeige

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gültigkeitsdauer eines vorläufigen Personalausweises beträgt 3 Monate.

Was sollte ich sonst noch wissen?

Die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises muss persönlich erfolgen.

Bearbeitungsgebühren:

10,00 €


zuständiges Amt:

Schloßplatz 1
49584 Fürstenau

05901/93200