Behördengänge nach der Geburt

Gelber Zettel auf einer Holzplatte mit Centmünzen und den Begriffen Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag

Für die wichtigen Behördengänge nach der Geburt können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen.

Formalitäten, die Sie nach der Geburt erledigen müssen:

  • Ihr Kind innerhalb von 7 Werktagen beim Standesamt anmelden
  • Ihre Krankenkasse über die Geburt informieren
  • Kindergeld/Kinderzuschuss beantragen
  • Elterngeld beantragen (Onlineanträge und Elterngeldrechner hier!)
  • Mutterschaftsleistungen beantragen (Krankenkassen)
  • Falls Sie eine Frühgeburt haben: Ihren Arbeitgeber informieren
  • Einen Termin für weitere Kindergesundheitsuntersuchungen bei einem Kinderarzt vereinbaren

Für Unverheiratete:

Damit Sie als Vater in die Geburtsurkunde aufgenommen werden, müssen Sie bei Ihrem Standesamt oder Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung abgeben. Die Vaterschaftsanerkennung kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden.


Ansprechpartner bei der Samtgemeinde Fürstenau:

Keine Mitarbeitende gefunden.

  • Sorgerechtserklärungen: Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind, dann hat nur die Mutter das elterliche Sorgerecht. Wenn Sie gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten, müssen Sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einem Notar. Die Sorgerechtserklärung kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden
  • Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen.

Adressen:

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