- Verlässliche und flexible Kinderbetreuungsangebote sollen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.
- Grundsätzlich hat jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz
- Ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ist vorrangig ein Kindergarten zu besuchen. Vor den Erreichen des dritten Lebensjahres haben Eltern das Wusnsch- und Wahlrecht zwischen der institutionellen Betreuung und der Kindertagespflege
- Seit dem 1. August 2018 sind die Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung beitragsfrei.
Berge
Katholischer Kindergarten St. Servatius
Kindertagesstätte Leuchtturm e.V.
Ev.-lutherische Kinderkrippe Sonnenschein
Bippen
Ev.-lutherische Kindertagesstätte St. Georg
Waldkindergarten e.V.
Fürstenau
Kath. Kindertagesstätte und Familienzentrum St. Katharina
Kath. Kinderkrippe St. Katharina
Intergrative Kindertagesstätte und Familienzentrum St. Georg
Kinderzentrum Fürstenau
Kath. Kindergarten St. Bartholomäus
Betreuungsplätze in den neun Kindergärten und Kinderkrippen in der Samtgemeinde Fürstenau sowie den vier Großtagespflegestellen können direkt über das gemeinsame Little Bird Online-Anmeldeportal angefragt werden.
Informationen zu den Großtagespflegestellen erhalten Sie über das Familienservicebüro.