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- Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte.
- Eltern haben also grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht auf die Betreuungsform solange ihr Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Ab dem dritten Lebensjahr ist dann vorrangig ein Kindergartenplatz zu belegen. Die Betreuung in Kindertagespflege kommt nur noch ergänzend oder in besonderen Ausnahmefällen in Frage.
- Anmeldungen für die Krippe erfolgen in der Samtgemeinde Fürstenau zentral über das Online-Anmeldeportal "Little Bird" (s.u.)
Kindertagenseinrichtungen/Krippen in der Samtgemeinde Fürstenau
Informationen zur Kindertagespflege
Online-Anmeldeportal "Little-Bird"