Krippenangebot

spielende Kinder mit Betreuerin
  • Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder in einer Kindertagesstätte.
  • Eltern haben also grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht auf die Betreuungsform solange ihr Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Ab dem dritten Lebensjahr ist dann vorrangig ein Kindergartenplatz zu belegen. Die Betreuung in Kindertagespflege kommt nur noch ergänzend oder in besonderen Ausnahmefällen in Frage.
  • Anmeldungen für die Krippe erfolgen in der Samtgemeinde Fürstenau zentral über das Online-Anmeldeportal "Little Bird" (s.u.)

Kindertagenseinrichtungen/Krippen in der Samtgemeinde Fürstenau
Informationen zur Kindertagespflege

Online-Anmeldeportal "Little-Bird"