Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
- Abmeldung (Nds. Meldegesetz)
Sofern Sie innerhalb von Niedersachsen umziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Ziehen Sie von Niedersachsen in ein anderes Bundesland oder von einem anderen Bundesland nach Niedersachsen , so müssen Sie sich innerhalb einer Woche abmelden. Die Abmeldebestätigung, die Ihnen bei der Abmeldung ausgestellt wird, benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort. Neben dem auf dieser Seite eingestellten Formular erhalten Sie die erforderlichen Vordrucke selbstverständlich auch in unserer Abteilung. Mitzubringende Unterlagen: Personalausweis/Reisepass
- Abmeldung (Nds. Meldegesetz)
Kurztext
Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
Typisierung
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