Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Meldeschein
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    • Abmeldung (Nds. Meldegesetz)

      Sofern Sie innerhalb von Niedersachsen umziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Ziehen Sie von Niedersachsen in ein anderes Bundesland oder von einem anderen Bundesland nach Niedersachsen , so müssen Sie sich innerhalb einer Woche abmelden. Die Abmeldebestätigung, die Ihnen bei der Abmeldung ausgestellt wird, benötigen Sie für die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort. Neben dem auf dieser Seite eingestellten Formular erhalten Sie die erforderlichen Vordrucke selbstverständlich auch in unserer Abteilung. Mitzubringende Unterlagen: Personalausweis/Reisepass

  • Kurztext

    Ein von Ihnen nicht mehr bewohnter Nebenwohnsitz muss gemeldet werden.

  • Typisierung

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An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende