Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
Leistungsbeschreibung
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.
Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.
Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird lediglich für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D1, D befristet erteilt.
Zuständige Stelle
Die Beantragung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Voraussetzungen
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Eine der folgenden Voraussetzungen muss zutreffen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder
- Sie halten sich ausschließlich wegen des Besuchs einer Hochschule oder Schule im Inland auf ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland. Der Aufenthalt muss mindestens sechs Monate betragen.
- Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem Staat, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist und Sie sind im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis.
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines ab dem 19.01.2013 ausgestellten, befristeten Kartenführerscheins sein.
- Ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt.
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Eine der folgenden Voraussetzungen muss zutreffen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebestätigung
- ein aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Führerschein
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 35,70 €Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen. Ist Ihr Führerschein abgelaufen, dürfen Sie damit nicht mehr fahren, bis Sie wieder einen gültigen Führerschein haben.
Rechtsgrundlage
Kurztext
- Führerscheine sind begrenzt gültig
- ab 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind 15 Jahre lang gültig
-
Führerscheine, die zwischen 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellt wurden (rosa EU-Führerschein):
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Ausstellungsjahr 1999 bis 2001
- gültig bis 19.01.2026
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Ausstellungsjahr 2002 bis 2004
- gültig bis 19.01.2027
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Ausstellungsjahr 2005 bis 2007
- gültig bis 19.01.2028
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Ausstellungsjahr 2008
- gültig bis 19.01.2029
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Ausstellungsjahr 2009
- gültig bis 19.01.2030
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Ausstellungsjahr 2010
- gültig bis 19.01.2031
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Ausstellungsjahr 2011
- gültig bis 19.01.2032
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Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013
- gültig bis 19.01.2033
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Ausstellungsjahr 1999 bis 2001
- Führerscheine, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, sind nicht mehr gültig
- Ausnahme: wer vor 1953 geboren wurden, kann Führerschein bis 19.01.2033 nutzen, sofern dieser vor 18.01.2013 ausgestellt wurde
- Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis
- läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab oder ist die Gültigkeit abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen
- Die Fahrerlaubnis wird lediglich für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D befristet erteilt.
Urheber
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Typisierung
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