Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Eine Lebenspartnerschaft ist eine Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts, die gesetztlich geregelt und der Ehe gleichgestellt ist.
Weitere Informationen enthält die Leistung "Begründung einer Lebenspartnerschaft".
Die Lebenspartnerschaft wird nach der Umwandlung als Ehe fortgeführt.
Verfahrensablauf
Die beabsichtigte Umwandlung der bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft ist bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Voraussetzungen
- Bestehen einer inländischen Lebenspartnerschaft zwischen den Erklärenden
- Geschäftsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültigen Reisepass oder Personalausweis oder ein sonstiger mit Lichtbild versehener amtlichen Ausweis
- eine Bescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung, aus der die Vor- und Familiennamen, der Familienstand, der Wohnort und die Staatsangehörigkeit ersichtlich sind
- zusätzlich eine Bescheinigung der Meldebehörde der Nebenwohnung, wenn die Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe bei dem Standesamt der Nebenwohnung erfolgt
- ihre Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister, sofern die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt der Anmeldung der Umwandlung begründet wurde
Ggf. werden weitere Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das für die Anmeldung der Umwandlung zuständige Standesamt.
Welche Gebühren fallen an?
In Niedersachsen richten sich die Gebühren nach der niedersächsischen Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung – AllGO) und können in anderen Bundesländern abweichen.
Vorkasse: NeinBei dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt und innerhalb der üblichen Dienstzeiten des StandesamtesGebühr: 55,00 €Vorkasse: NeinBei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt und innerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes.Gebühr: 130,00 €Vorkasse: NeinAußerhalb der üblichen Dienstzeiten des Standesamtes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden.Gebühr: 130,00 €Vorkasse: NeinAußerhalb der Diensträume des Standesamtes bei einem über das Übliche hinausgehenden Verwaltungsaufwandes, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer der Eheschließenden, nach Zeitaufwand jedoch höchstens 130 Euro.Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
Rechtsgrundlage
Kurztext
Die beabsichtigte Umwandlung der bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft ist anzumelden.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Lebenspartnerschaft Umwandlung in Niedersachsen
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Lebenspartnerschaft Umwandlung in Niedersachsen
Typisierung
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