Wahlen & Abstimmungen
Kommunalwahlen 2026
Am Sonntag, d. 13.09.2026 finden die Kommunalwahlen in Niedersachsen statt.
An diesem Tag können die Wählerinnen und Wähler von 8:00 bis 18:00 Uhr ihre Stimme im Wahllokal abgeben.
Welches Ihr zuständiges Wahllokal ist, erfahren Sie rechtzeitig vor der Wahl durch Ihre Wahlbenachrichtigung.
Bekanntmachungen Kommunalwahlen 2026
Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026
- Bekanntmachung Wahlleitung Samtgemeinde Fürstenau
- Bekanntmachung Wahlleitung Stadt Fürstenau
- Wahlleitung Gemeinde Berge
- Wahlleitung Gemeinde Bippen
- Gemeinsame Bekanntmachung Vorschläge der Parteien für die Bildung der Wahlausschüsse
- Wahlbekanntmachung zur Wahl der Samtgemeindebürgermeisterin/des Samtgemeindebürgermeisters am 13.09.2026 und etwaige Stichwahl am 27.09.2026
- Gemeinsame Wahlbekanntmachung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Samtgemeinderatswahl in der Samtgemeinde Fürstenau, die Stadtratswahl in der Stadt Fürstenau und die Gemeinderatswahlen in den Gemeinden Berge und Bippen am 13. September 2026
Informationen und Vordrucke für Parteien und Organisationen zur Kandidatenaufstellung
- Leitfaden Wahlvorschlagsträger
- Anlage 5 - Wahlvorschlag Vertretung
- Beiblatt zu Anlage 5
- Anlage 5 a - Wahlvorschlag Direktwahl
- Anlage 6 - Formblatt Unterstützungsunterschriften Vertretung
- Anlage 6a - Formblatt Unterstützungsunterschriften Direktwahl
- Anlage 7 - Bescheinigung des Wahlrechts
- Anlage 8 - Zustimmungserklärung und Versicherung an Eides statt
- Anlage 9 - Zustimmungserklärung und Versicherung an Eidesstatt (nichtdeutsche Unionsbürger)
- Anlage 10 - Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 10 a) Bescheinigung der Wählbarkeit f. Direktwahl
- Anlage 11 - Niederschrift der Aufstellungsversammlung Vertretung
- Beiblatt zu Anlage 11
- Anlage 11a - Niederschrift der Aufstellungsversammlung Direktwahl
- Anlage 12 - Versicherung an Eides statt
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen
Veröffentlichungen des Niedersächsischen Wahlleiters zur Kommunalwahl 2026
- Allgemeines, Rechtsgrundlagen, Informationsmaterial
- Grundzüge des niedersächsischen Kommunalwahlsystems
Weiters
Wer bzw. was wird gewählt?
Zu den Kommunalwahlen 2026 gehören:
- die Kreiswahl
- die Gemeinderatswahlen
- die Samtgemeinderatswahl
- die Direktwahl der Landrätin / des Landrats
- die Direktwahl der Samtgemeindebürgermeisterin / des Samtgemeindebürgermeisters
Eine eventuelle Stichwahl findet am Sonntag, den 27. September 2026, statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Tag der Wahl
- Deutsche/r oder EU-Bürger/in ist
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet wohnhaft ist
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist
Grundsätzlich werden alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Fürstenau bzw. in den Mitgliedsgemeinden Stadt Fürstenau, Gemeinde Berge oder Gemeinde Bippen haben, automatisch im Wählerverzeichnis der Samtgemeinde Fürstenau bzw. dem der Mitgliedsgemeinden eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
Teilnahme per Briefwahl (Kommunalwahl 2026)
Derzeit ist die Beantragung, der Versand oder die Abholung von Briefwahlunterlagen noch nicht möglich.
Sobald die Wahlvorbereitung entsprechend fortgeschritten ist, finden Sie hier konkrete Informationen zur Briefwahl.
Wahlhelfer gesucht
Bei der Kommunalwahl am 13.09.2026 und einer eventuellen Stichwahl am 27.09.2026 sind in der Samtgemeinde Fürstenau in den 25 Wahlbezirken und 5 Briefwahlbezirken jeweils ca. 240 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz. Wir sind auf der Suche nach engagierten Personen, die Demokratie live miterleben wollen und uns bei der Durchführung der Wahlen als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in unterstützen möchten.
Sie haben noch nie in einem Wahlvorstand mitgearbeitet und wissen nicht, was am Wahltag zu tun ist?
Sie brauchen keine Vorkenntnisse. Im Wahllokal werden Sie von erfahrenen Mitgliedern des Wahlvorstandes eingewiesen. Daneben steht das Wahlbüro der Samtgemeinde Fürstenau jederzeit telefonisch als Ansprechpartner zur Verfügung.
Um dabei zu sein, müssen Sie in der Samtgemeinde Fürstenau gemeldet und für die anstehenden Wahlen wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt ist man bei der Kommunalwahl schon ab 16 Jahren.
Sie erhalten als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in ein kleines finanzielles „Dankeschön“, das sogenannte Erfrischungsgeld (40,00 €).
Die Wahlen finden in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Diesen Zeitraum teilen Sie sich mit Ihrem Team in zwei Schichten ein.
Diese Aufgaben und Tätigkeiten kommen in dieser Zeit auf Sie zu:
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
Um 18:00 Uhr wird es dann spannend: Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zählen die Stimmen aus.
Haben Sie noch Fragen? Brauchen Sie noch mehr Informationen?
Das Wahlbüro der Samtgemeinde Fürstenau steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:
telefonisch unter
05901/932078 Frau Lier,
05901/932025 Frau Determann oder
05901/932026 Frau Föcke.
Oder konnten wir Sie bereits überzeugen? Dann melden Sie sich einfach an per E-Mail an Wahlen@fuerstenau.de oder Sie rufen im Wahlbüro an.
Wir freuen uns auf Sie!
Wahlbüro der Samtgemeinde Fürstenau, Schloßplatz 1, 49584 Fürstenau
