Öffentliche Förderung
Die EU, der Bund, das Land und Kommunen bieten zahlreiche Förderprogramme für Unternehmen. Ob Betriebserweiterungen, erstmalige Ansiedlung oder sonstige Investitionen. Sie sollten im direkten Kontakt mit uns Ihr Vorhaben besprechen, damit wir mögliche Finanzierungsquellen und Fördertöpfe prüfen können.
Eine Online-Recherche zu Förderprogrammen ist außerdem über folgende Internet-Adressen möglich:
www.foerderdatenbank.de
www.nbank.de
www.kfw.de
www.bafa.de
Innovationen voranbringen
Mit dem Ziel, den Technologie- und Innovationstransfer zu verbessern, stellen EU, Bund und Länder verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten. Ein paar der wichtigsten haben wir hier für sie zusammengestellt.
Förderprogramme:
www.zim-bmwi.de
https://www.nbank.de/Förderprogramme/Fokusthemen/Innovation/
Kooperationspartner:
www.stb.hs-osnabrueck.de
www.metropolregion-nordwest.de
www.hansalinie.eu
Gerne begleiten wir sie intensiv bei der Entwicklung neuer Produkte und/oder Dienstleistungen und unterstützen sie bei der Markteinführung.
Die Stadt Fürstenau fördert die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten mit bis zu 100.000 €
Neben einer engmaschigen Beratung und Unterstützung bei der Suche nach passenden Praxisräumen, bietet die Stadt Fürstenau auch eine finanzielle Förderung von Neuansiedlungen an.
Das Ziel dieser Förderung ist die Sicherstellung einer guten ärztlichen sowie fachärztlichen Versorgung in der Stadt Fürstenau.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind
- Ärztinnen und Ärzte, die sich nach Inkrafttreten dieser Richtlinie im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erstmalig mit einer Haus- oder Facharztpraxis im Fördergebiet niederlassen wollen.
- Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sowie Berufsausübungsgemeinschaften, die sich nach Inkrafttreten dieser Richtlinie im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erstmalig im Fördergebiet ansiedeln wollen.
- Ärztinnen und Ärzte die noch nicht in der Stadt Fürstenau praktizieren und eine Praxis eines ausgeschiedenen oder ausscheidenden Arztes oder Ärztin übernehmen oder eine Zweigpraxis einrichten wollen.
Was muss man erfüllen?
Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger muss
- durch den Zulassungsausschuss bei der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen eine vertragsärztliche Zulassung im Fördergebiet nach Inkrafttreten dieser Richtlinie erhalten haben.
- sich verpflichten innerhalb von sechs Monaten nach der zulassungsrechtlichen Entscheidung eine vertragsärztliche Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt bzw. Fachärztin oder Facharzt im Fördergebiet aufzunehmen bzw. eine Ärztin oder einen Arzt einzustellen.
- sich verpflichten für einen Zeitraum von zehn Jahren die haus- bzw. fachärztliche Tätigkeit auszuüben oder entsprechend dem Förderzweck geeignetes Personal zu beschäftigen (Bindungsdauer)
Was ist förderfähig?
Förderfähig sind Investitionskosten, wie z. B. Einrichtung, Umbau, Renovierung von Praxisräumen, Anschaffung von medizinischen Geräten und Praxisausstattung, maximal in Höhe von 100.000 €.
Ab dem zweiten Jahr nach Aufnahme der geförderten Tätigkeit, hat der Zuwendungsempfänger bis zum Ablauf der Bindungsdauer jährlich 5% der bewilligten Förderung zurückzuzahlen.
Der Restbetrag der Fördersumme muss nach Ablauf der Bindungs- und Rückzahlungsdauer nicht erstattet werden, sodass schlussendlich ein potenzieller Zuschussbetrag in Höhe von 55.000 € möglich ist.
Die gesamte Förderrichtlinie finden Sie hier.
