Grundstücksplan und Modellhäuschen

Baugebiet "Kollenpohl" in Fürstenau

Die zum Verkauf stehenden Grundstücke sind im folgenden Plan GRÜN gekennzeichnet.

Die Arbeiten zur Erschließung des 3. Abschnitts des Baugebiets „Kollenpohl“ sind inzwischen abgeschlossen, so dass die Baugrundstücke bebaubar sind. Die genauen Vorgaben für die Bebauung der Grundstücke können Sie dem Bebauungsplan Nr. 56 „Kollenpohl“ und seinen Änderungen entnehmen. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen und zwei Wohneinheiten. Bitte beachten Sie auch, dass nach der 4. Änderung des Bebauungsplans sogenannte Schottergärten nicht zulässig und Einfriedungen zur Straßenseite mit heimischen Gehölzhecken mit maximal 0,8 m Höhe vorzunehmen sind.

Die Größen der städtischen Grundstücke liegen zwischen 559 qm und 1.051 qm. Die Baugrundstücke werden im vermessenen Zustand zu einem Preis von 58,00 €/qm verkauft. Die Erschließungskosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sondern werden gesondert berechnet und erhoben.

Familien wird zur Förderung zum Bau eines Eigenheimes bei Ankauf eines städtischen Grundstücks ein Nachlass auf den Kaufpreis von 1,00 € pro Kind und Quadratmeter Grundstücksfläche gewährt.

Die Stadt Fürstenau verfolgt das Ziel, der Baulandnachfrage insbesondere für die Personen zu entsprechen, die den Traum vom Eigenheim in Fürstenau realisieren und dort auch dauerhaft wohnen wollen. Daher werden die städtischen Grundstücke an Personen veräußert, die für die Dauer von 10 Jahren das errichtete Einfamilienhaus bzw. die Hälfte eines Doppelhauses selbst nutzen oder durch einen Familienangehörigen ersten Grades (Eltern, Kinder) nutzen lassen.

Im Falle des Grundstückserwerbs von der Stadt Fürstenau, ist das Grundstück innerhalb von drei Jahren zu bebauen und das Haus innerhalb von zwei weiteren Jahren bezugsfertig herzustellen.

Zusätzlich stehen im Baugebiet Kollenpohl weitere Bauplätze von Dritten zum Verkauf bereit (siehe o. g. Grundstücksplan). Sollten Sie Interesse an einem dieser Baugrundstücke haben, stehen Ihnen Frau Söhnchen und Frau Barlage zur Verfügung. Die Eigentümerdaten werden Ihnen auf Anfrage mitgeteilt bzw. Ihre Daten an den Eigentümer weitergeben.

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