Hinweise zur Straßenreinigung

Veröffentlicht am: 15.12.2025

Ab dem 01.01.2026 übernimmt die Firma Nyenhuis die maschinelle Straßenreinigung im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau.  

Im Gebiet der Stadt Fürstenau, einschl. des Ortsteils Schwagstorf, wird die Reinigung weiterhin montags durchgeführt.  

In den Gemeinden Berge, einschl. Ortsteil Grafeld, und Bippen erfolgt die maschinelle Straßenreinigung ab dem 01.01.2026 nicht mehr wie gewohnt am Mittwoch, sondern jeweils am Dienstag. Die erste Reinigung im Januar erfolgt somit am Dienstag, d. 06.01.2026. 

In diesem Zusammenhang wird auf die aktuelle Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau sowie auf die Verordnung über die Art und den Umfang der Straßenreinigung in der Samtgemeinde Fürstenau hingewiesen, die während der Sprechzeiten im Rathaus oder auf der Homepage der Samtgemeinde Fürstenau eingesehen werden können. 

Die Samtgemeindeverwaltung möchte die Grundstückseigentümer an dieser Stelle auf ihre Reinigungspflichten der Gehwege hinweisen. Diese umfasst einerseits die Beseitigung von Wildkräutern, Schmutz, Laub, Papier und Unrat und in den Wintermonaten die Beseitigung von Schnee und Eis. Die Reinigung dient u.a. der Verkehrssicherheit und soll verhindern, dass Passanten durch Verunreinigungen wie Laub, Unkraut oder rutschigen Schnee und Eis stürzen.

Hierbei ist zu beachten, dass der Kehrricht (insbesondere das Laub) und auch der Schnee nicht auf die Straße oder in die Gosse gekehrt werden dürfen!