Hebammen

verschwommener Hintergrund, Holzwürfel mit der Aufschrift Hebamme

Hebammen unterstützen werdende Eltern in der Schwangerschaft, bei der Geburt und während des Wochenbetts. Jede Schwangere, Gebärende, entbundene oder stillende Frau kann Hebammenhilfe in Anspruch nehmen. Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, der Umfang und die Vergütungen für diese Leistungen sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung geregelt. Privatversicherte müssen sich über ihre Leistungsansprüche bei ihrer Krankenkasse informieren.
(Quelle: Deutscher Hebammenverband)

  • Ab Beginn der Schwangerschaft hat jede Frau das Recht auf die Betreuung durch eine Hebamme
  • Dies gilt für: Die Schwangerschaft, die Geburt, das Wochenbett und die gesamte Stillzeit
  • In besonderen Lebenslagen z. B. einer belastenden Familiensituation, kann eine Familienhebamme, die über eine Zusatzqualifikation verfügt, bis zu einem Jahr kostenlos unterstützen
  • Die Hebammenzentrale Osnabrück unterstützt Schwangere bei der Suche nach einer Hebamme mit freien Kapazitäten

Wichtig: Kümmern Sie sich unbedingt sehr zeitnah um eine Hebamme, die Sie begleiten kann.

Alle Infos und Adressen:

Familienhebammen
Hebammenliste/-suche über den Bund der Krankenkassen


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