Kindertagespflege

Kindertagespflege

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Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsmöglichkeit bei der maximal fünf Kinder von einer Kindertagespflegeperson betreut werden. 

Die Betreuung findet im Haushalt der Kindertagespflegeperson, der Eltern/Sorgeberechtigten des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen statt . 

Der familiäre Rahmen, der günstige Betreuungsschlüssel und die persönliche Zuordnung zu einer gleichbleibenden Betreuungsperson charakterisieren die Kindertagespflege als besonders geeignete Betreuungsform für die ganz Kleinen. 

Individuelle Betreuungsbedürfnisse von Kindern und Eltern können  berücksichtigt werden.

Seit August 2013 haben Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres und bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung haben einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung, bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege.

Durch die enge Bindung zur Kindertagespflegeperson entsteht eine sichere Basis, von der aus das Kind seinen Forscher- und Entdeckergeist ausleben kann. Der niedrige Betreuungsschlüssel ermöglicht der Kindertagespflegeperson die einzelnen Kinder intensiv zu beobachten, ihre Interessen aufzugreifen und die Entwicklung der individuellen Bildungsprozesse des Kindes zu fördern. Durch den täglichen Kontakt können Eltern und Kindertagespflegeperson eng zusammenarbeiten und so gemeinsam das Kind fördern.

(Quelle: https://www.kindertagespflege-nds.de/basiswissen-kindertagespflege/was-ist-kindertagespflege