Kinder mit besonderen Bedarfen
Manche Kinder kommen mit einer Erkrankung oder Behinderung zur Welt. Andere entwickeln besondere Unterstützungsbedarfe erst in den ersten Lebensjahren. Die Ursachen können sehr unterschiedlich sein.
Frühförderstellen bieten Beratung, Förderung und Begleitung für Kinder und ihre Familien. Dort arbeiten Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen, zum Beispiel Medizin, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychologie und Heilpädagogik. Die Förderung kann die Bewegung, Sprache, Wahrnehmung, Kommunikation und Selbstständigkeit Ihres Kindes unterstützen.

Je nach Alter und Bedarf gibt es weitere Hilfen, zum Beispiel inklusive oder heilpädagogische Kindertagesbetreuung, Unterstützung in der Schule oder andere Leistungen zur Teilhabe.
Benötigt Ihr Kind wegen einer Erkrankung oder Behinderung dauerhaft mehr Pflege als andere Kinder gleichen Alters, können Sie einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegekasse gehört zu ihrer Krankenkasse. Über den Antrag entscheidet der Medizinische Dienst nach einer Begutachtung.
Unterstützung im Vorschulalter
- inklusive Kindertagesstätten
- heilpädagogischer Kindergarten
- heilpädagogische Förderangebote
- autismusspezifische Förderung oder Beratung
- therapeutische Unterstützung z. B. Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie
Gut zu wissen: Je nach Unterstützungsbedarf können Anträge bei verschiedenen Stellen notwendig sein, zum Beispiel bei der Pflegekasse, der Krankenkasse oder dem zuständigen Sozial- und Jugendhilfeträger. Ein Antrag ist zunächst eine ergebnisoffene Prüfung des individuellen Unterstützungsbedarfs Ihres Kindes. Erst danach wird entschieden, ob und welche Hilfen oder Leistungen gewährt werden.
(Quelle: Familienwegweiser Heidekreis - https://www.familienwegweiser-heidekreis.de/)
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