Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung


An wen muss ich mich wenden?

Ihr örtlich zuständiges Sozialamt

Hinweis: Sollte der Antrag bei einem nicht zuständigen Sozialamt abgegeben werden, hat dieses den Antrag an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. In diesem Fall werden sie über die Weiterleitung des Antrags informiert.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende