Krippen

- Verlässliche und flexible Kinderbetreuungsangebote sollen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.
- Grundsätzlich hat jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
- In besonderen Lebenssituationen kann auch vor dem Erreichen des 1. Lebensjahres ein Betreuungsplatz vermittelt werden (in Absprache mit dem Familieservicebüro).
- Vor dem Erreichen des dritten Lebensjahres haben Eltern das Wunsch- und Wahlrecht zwischen der institutionellen Betreuung in einer Kinderkrippe und der Kindertagespflege. Dazu berät Sie das Team des Familienservicebüros gerne individuell.
Seit dem 1. August 2018 sind die Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen für Kinder ab dem Erreichen des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Dies gilt auch, wenn ihr Kind (noch) eine Kindertagespflegestelle besucht.
Berge
Katholischer Kindergarten St. Servatius
Ev.-lutherische Kinderkrippe Sonnenschein
Bippen
Ev.-lutherische Kindertagesstätte St. Georg
Fürstenau
Kath. Kinderkrippe St. Katharina
Intergrative Kindertagesstätte und Familienzentrum St. Georg
Kinderzentrum Fürstenau
Kath. Kindergarten St. Bartholomäus (OT Schwagstorf)
Anmeldungen für einen Krippenplatz können direkt über das Anmeldeportal Little Bird Online-Anmeldeportal vornehmen. Fragen hierzu beantwortet Frau Knobbe.
Informationen zur Kindertagespflege erhalten Sie über das Familienservicebüro. Hier wird Ihnen auch bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind geholfen.