Krippen

Krippen

Tafel - Kinderkrippenplatz
  • Verlässliche und flexible Kinderbetreuungsangebote sollen Eltern die Verein­barkeit von Familie und Beruf erleichtern.
  • Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertagesstätte oder in Kindertagespflege.
  • In besonderen Lebenssituationen kann auch vor dem Erreichen des 1. Lebensjahres ein Betreuungsplatz vermittelt werden (in Absprache mit dem Familienservicebüro).
  • Vor dem Erreichen des dritten Lebensjahres haben Eltern das Wunsch- und Wahlrecht zwischen der institutionellen Betreuung in einer Kinderkrippe und der Kindertagespflege

Zu den unterschiedliches Betreuungsformen berät Sie das Team des Familienservicebüros gerne individuell.

In Krippengruppen werden Kinder bis zum dritten Lebensjahr betreut, gefördert und begleitet. Kinder wechseln in der Regel mit Vollendung des dritten Lebensjahres in den Kindergarten. Im Einzelfall kann eine weitere Betreuung in der Krippe vorübergehend möglich sein.

Betreuungsformen in der Krippe:

  • Regelgruppe: In der Regel werden bis zu 15 Kinder von drei pädagogischen Fach- und Betreuungskräften Kräften begleitet.
  • Integrative Gruppe: Kinder mit und ohne Behinderung werden gemeinsame betreut und individuell gefördert. Die Gruppengröße und die personelle Ausstattung richten sich nach dem jeweiligen Förderbedarf.


Berge

Katholischer Kindergarten St. Servatius
Ev.-lutherische Kinderkrippe Sonnenschein


Bippen

Ev.-lutherische Kindertagesstätte St. Georg

Fürstenau

Kath. Kinderkrippe St. Katharina
Intergrative Kindertagesstätte und Familienzentrum St. Georg
Kinderzentrum Fürstenau
Kath. Kindergarten St. Bartholomäus (OT Schwagstorf)


Anmeldungen für einen Krippenplatz können direkt über das Anmeldeportal Little Bird Online-Anmeldeportal vornehmen. Fragen hierzu beantwortet Frau Knobbe

Informationen zur Kindertagespflege erhalten Sie über das Familienservicebüro. Hier wird Ihnen auch bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz für Ihr Kind geholfen.