Kindergärten

Kindergärten

Kitaplatz
  • Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder in einer Kinderkrippengruppe.
  • Eltern haben also grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht auf die Betreuungsform solange ihr Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
  • Ab dem dritten Lebensjahr ist dann vorrangig ein Kindergartenplatz zu belegen. Die Betreuung in Kindertagespflege kommt nur noch ergänzend oder in besonderen Ausnahmefällen in Frage.
  • Anmeldungen für Krippen- und Kindergartenplätze erfolgen in der Samtgemeinde Fürstenau zentral über das Online-Anmeldeportal "Little Bird" (s.u.)


Kindertageseinrichtungen/Krippen in der Samtgemeinde Fürstenau

Keine Mitarbeitende gefunden.


Informationen zur Kindertagespflege

Online-Anmeldeportal "Little-Bird"